Skip to content

AGB

Allgemeine Liefer-, Zahlungs-, Service- und Montagebedingungen (gültig ab 01. Januar 2015)


I. Geltungsbereich

Jede Lieferung, Dienstleistung, Service – oder Montageleistung der AquaM Technologie & Service GmbH, wird ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Liefer-, Zahlungs-, Service und Montagebedingungen durchgeführt. Als Service- oder Montageleistung gilt insofern jede von der AquaM Technologie & Service GmbH durchgeführte Werkleistung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Besteller / Auftraggeber und der AquaM Technologie & Service GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers / Auftraggebers erhalten auch dann keine Gültigkeit, wenn ihrer Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Lieferungen werden ausschließlich nach den allgemeinen Liefer-, Zahlungs-, Service- und Montagebedingungen der AquaM Technologie & Service GmbH abgewickelt. Jegliches in Verbindung mit einem Service oder einer Montage gelieferte oder verbrauchte Material gilt insofern nicht als Sachleistung, sondern als Teil der Service- oder Montageleistung.

II. Preisvereinbarung, Angebote und Kostenvoranschläge

Alle Leistungen und Lieferungen oder auch Servicearbeiten werden ausschließlich nach den festgelegten Verrechnungssätzen erbracht. Darüber hinaus werden von der AquaM Technologie & Service GmbH Reisekosten, Übernachtungskosten und Auslösung zu den in diesen Bedingungen vereinbarten Sätzen in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Das bei einer Montage oder Serviceleistung verbrauchte Material wird separat abgerechnet. Abweichende Preisvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dem Besteller / Auftraggeber steht es frei ein schriftliches Angebot vor Auftragsvergabe anzufordern. Alle Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen und sind danach freibleibend. Eine andere Gültigkeitsdauer muss schriftlich im Angebot fixiert sein. Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenfrei. Ein genereller Anspruch des Bestellers gegenüber der AquaM Technologie & Service GmbH zur Abgabe eines Angebotes besteht nicht.
Erschwernis- oder Gefahrenzulagen und Schmutzgeld, zu deren Leistung die AquaM Technologie & Service GmbH gegenüber ihren Mitarbeitern aufgrund der Beschaffenheit der Baustelle verpflichtet ist, sind vom Kunden an die AquaM Technologie & Service GmbH zu erstatten, sofern diese innerhalb von 5 Werktagen seit Kenntnis von der Beschaffenheit der Baustelle dieses schriftlich anzeigt.

III. Pflichten des Bestellers / Auftraggebers

Der Besteller / Auftraggeber hat das Personal der AquaM Technologie & Service GmbH bei der Durchführung aller Arbeiten und Leistungen zu unterstützen und für eine den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft entsprechende Baustelle zu sorgen. Insbesondere ist der Besteller / Auftraggeber verpflichtet,

  • die Baustelle für die Montage- oder Serviceleistung vorzubereiten
  • Strom, Wasser, Heizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen
  • sofern nicht anders vereinbart, sämtliche Elektroinstallationsarbeiten nach Vorgabe der AquaM Technologie & Service GmbH vorzubereiten
  • sämtliche Erd-, Bau- und Installationsarbeiten vor Beginn der Montage zu beenden
  • alle für die Montage erforderlichen Gegenstände und Montageteile auf der Baustelle vorrätig zu halten
  • verschließbare Räumlichkeiten zur Lagerung des Werkzeuges und sonstiger Gegenstände der AquaM Technologie & Service GmbH zur Verfügung zu stellen
  • Hilfskräfte im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen.

Wartezeiten, zusätzliche An- und Abfahrten, sowie zusätzliche Leistungen, die wegen der Nichterfüllung der obigen Verpflichtungen anfallen, werden gesondert berechnet. Die Mitarbeiter der AquaM Technologie & Service GmbH arbeiten ausschließlich nach eigener Einschätzung und sind bei der Durchführung der Arbeiten keinerlei Weisungen des Bestellers / Auftraggebers unterworfen. Die Hilfskräfte haben den Anweisungen der Mitarbeiter der AquaM Technologie & Service GmbH in jeder Hinsicht Folge zu leisten. Dies gilt für die Art der Durchführung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Der Besteller / Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Stundenaufstellungen unverzüglich zu prüfen und unterschrieben an die AquaM Technologie & Service GmbH zurückzugeben. Für Handlungen und deren Folgen der vom Besteller / Auftraggeber zur Verfügung gestellten Hilfskräfte haftet die AquaM Technologie & Service GmbH nicht.

IV. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen aus Lieferung, Montage oder Service sind mit Rechnungsstellung fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen. Die AquaM Technologie & Service GmbH ist berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen.
Leistet der Besteller / Auftraggeber diese Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit, ist er verpflichtet, der AquaM Technologie & Service GmbH auf die gesamte offenstehende Rechnung Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu erstatten. Dies ist unabhängig vom Eintritt des Verzuges.
Die Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Forderung ist ausgeschlossen, sofern dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Fristen für Lieferungen, Serviceleistungen und Montagen

Fristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese von der AquaM Technologie & Service GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Das Verstreichen verbindlicher Fertigstellungsfristen entbindet den Besteller / Auftraggeber nicht davon, Nachfristen zu setzen, sofern er weitere Rechte herleiten möchte. Die Nachfrist hat zumindest 12 Kalendertage zu betragen. Die Fertigstellungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem eine Fertigstellung aufgrund von nicht von der AquaM Technologie & Service GmbH zu vertretenden Umständen behindert wird. Die Fertigstellungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller / Auftraggeber seinen Verpflichtungen, gleich aus welchem Vertragsverhältnis, nicht nachkommt.

VI. Gewährleistung und Absicherung

Der Besteller hat Service- und Montageleistungen unmittelbar nach Fertigstellung zu untersuchen und innerhalb von 7 Tagen bestehende offensichtliche Mängel zu rügen. Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung gewahrt. Bei rechtzeitiger Rüge oder nicht offensichtlichen Mängeln steht dem Besteller / Auftraggeber ein Recht auf Nacherfüllung zu. Im Rahmen der Nacherfüllung kann die AquaM Technologie & Service GmbH wählen, wie die Nacherfüllung erbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller / Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Rechnungswertes verlangen. Sofern der Besteller / Auftraggeber die Service- und Montageleistungen im Rahmen des Betriebes einer gewerblichen Tätigkeit in Anspruch genommen hat, beträgt die Gewährleistungsfrist maximal ein Jahr. Die AquaM Technologie & Service GmbH haftet grundsätzlich nur nach denen in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Grundsätzen. Schadensersatz kann von der AquaM Technologie & Service GmbH nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung verlangt werden. Der Besteller / Auftraggeber kann den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor Vertragsbeginn verlangen bzw. die Zusicherung von Versicherungsleistungen. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform.

VII. Allgemeines

Die Mitarbeiter der AquaM Technologie & Service GmbH sind in keiner Form berechtigt, für die AquaM Technologie & Service GmbH rechtliche Erklärungen gleich welcher Art abzugeben oder entgegenzunehmen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Alzenau (Bayern).
Für die Durchführung dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB). Die aktuellen Allgemeine Liefer-, Zahlungs-, Service- und Montagebedingungen sind im Internet unter www.AquaM-Info.de einzusehen.

VIII. Lieferungen, Verpackungen, Versand

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind. Bei fortlaufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der von AquaM Technologie & Service GmbH gelieferten Waren erfolgt auch dann ohne das unser Eigentum hierdurch untergeht wenn deren Kaufpreis nicht getilgt ist. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand mit dem unserer Auffassung nach geeignetsten Transportmittel und grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände im Werk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben oder einem Spediteur zum Transport übergeben wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Rechnung des Empfängers abgeschlossen. Für Verzögerungen oder Ausfall während des Transports übernehmen wir keine Verantwortung. Bei Erhalt ist der ordnungsgemäße Zustand der Lieferung zu überprüfen. Fehlmengen und/oder Beschädigungen müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Waren schriftlich angezeigt um anerkannt zu werden.

IX. Schlussbestimmungen

Der Besteller / Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die an uns übermittelten Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Informationen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Für Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Liefer-, Zahlungs-, Service- und Montagebedingungen ist verbindlich die Schriftform zu wählen.
Sämtlich vorausgegangenen Vereinbarungen oder sonstigen Abreden sind mit dem Erscheinen der aktuellen Liefer- , Zahlungs-, Service- und Montage- bedingungen gegenstandslos. Die AquaM Technologie & Service GmbH ist von der termingerechten Vertragserfüllung gänzlich oder teilweise befreit, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt verschuldet sind. Als solche gelten ausschließlich Ereignisse, die unvorhersehbar und unabwendbar waren. Termine und Fristen, die durch das Einwirken der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, verlängern sich um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung